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WCAG 2.1 Leitfaden –

Barrierefreiheit für Webseiten 

Autor: viergrad

Veröffentlicht am: 22.10.2024

Aktualisiert am: 19.11.2024

Digitale Barrierefreiheit nach WCAG Standards

Was sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Richtlinien, die festlegen, wie digitale Inhalte so gestaltet werden können, dass sie für alle Menschen, unabhängig von ihrer Einschränkung, zugänglich sind. Dabei müssen Webseiten zukünftig so gestaltet werden, dass sie für alle Nutzer leicht erfassbar, navigierbar und verständlich sind – und zwar sowohl für Menschen als auch für technische Hilfsmittel wie Screenreader.

Welche WCAG-Stufen gibt es?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) unterscheiden zwischen drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Jede dieser Stufen definiert einen anderen Grad an Barrierefreiheit und legt fest, wie gut eine Website oder Anwendung den Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen entspricht.

Stufe A: In der niedrigsten Konformitätsstufe sind grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit enthalten. Sie adressiert kritische Barrieren, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen komplett verhindern könnten. Websites, die diese Stufe erfüllen, bieten grundlegende Zugänglichkeit, jedoch ohne tiefere Optimierungen.

Stufe AA: Die mittlere Stufe gilt als Standard für gesetzliche Vorgaben, wie sie auch im BFSG gefordert werden. Stufe AA stellt sicher, dass die meisten Barrieren beseitigt sind und die Website für eine breite Nutzergruppe zugänglich ist. Dazu gehören unter anderem gut strukturierte Inhalte, klare Navigationselemente und die Optimierung für Screenreader.

Stufe AAA: Diese höchste Stufe umfasst alle Anforderungen und stellt sicher, dass eine Website auch für Menschen mit sehr speziellen Bedürfnissen barrierefrei ist. Sie wird in der Praxis selten vollständig erreicht, ist aber ein erstrebenswertes Ziel für Unternehmen, die besonders hohen Wert auf Inklusion legen.

Welche WCAG-Stufe muss man in Deutschland erreichen?

In Deutschland müssen Unternehmen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die WCAG-Stufe AA erreichen. Diese Konformitätsstufe stellt sicher, dass digitale Angebote für eine breite Nutzergruppe zugänglich sind, einschließlich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. In Stufe AA sind beispielsweise gut strukturierte Inhalte, klare Navigation und die Optimierung für Screenreader beinhalten.

Warum sollte man die WCAG anwenden?

Die Anwendung der WCAG ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dabei bieten die WCAG einen klaren Leitfaden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Strafen zu vermeiden.

Die Umsetzung der WCAG Richtlinien verbessert aber nicht nur die Zugänglichkeit Ihrer Webseite, sondern stärkt auch das positive Image Ihres Unternehmens und sorgt gleichzeitig für eine bessere Suchmaschinen-Performance.

Digitale Barrierefreiheit nach WCAG Standards

Welche WCAG-Verstöße sind besonders kritisch?

Während WCAG-Verstöße wie fehlende Alt-Texte, unzugängliche Formular oder schlechte Kontraste die Bedienbarkeit einer Webseite einschränken, können andere Verstöße für bestimmte Nutzer zu gesundheitlichen Problemen und infolge dessen sogar zu langfristigen Schäden führen. 

Besonders besorgniserregend sind dabei Verstöße, die nicht nur die Bedienbarkeit der Website beeinträchtigen, sondern auch gesundheitliche Risiken für bestimmte Nutzer mit sich bringen können. 

So kann beispielsweise die Nichteinhaltung der Richtlinie “2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen für Menschen mit Photosensitiver Epilepsie zu Anfällen und anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Konsequenzen führen.

Welche Tools helfen bei der Umsetzung der WCAG?

Barrierefreiheitstools sind nützliche Helfer, die es dem User erleichtern, bestimmte Kriterien der WCAG zu überprüfen und Fehler aufzudecken. Dabei ist es allerdings wichtig zu beachten, dass die Tools nicht alle WCAG-Kriterien abdecken und die Fehler, die durch die Tools zum Vorschein kommen auch nicht durch das Tool behoben werden. 

Für bestimmte Zwecke wie beispielsweise das Prüfen auf ausreichende Kontraste oder die Zugänglichkeit der Seite für Screenreader können Tools allerdings trotzdem zur Unterstützung der Prüfung auf Barrierefreiheit eingesetzt werden. 

Aus diesem Grund haben wir eine Liste mit nützlichen Tools zusammengestellt, die Ihnen bei der Prüfung einiger WCAG Kriterien das Leben deutlich erleichtern können. 

Tools für die digitale Barrierefreiheit 

  1. Accessibility Checker: WAVE
    Link des Anbieters: WAVE
    Beschreibung: Wave scannt Webseiten auf Barrierefreiheitsprobleme und bietet visuelles Feedback zu Elementen, die optimiert werden müssen.
  2. Screenreader: NVDA
    Link des Anbieters: NVDA
    Beschreibung: Ein kostenloser Screenreader, der es Entwicklern ermöglicht, die Benutzererfahrung für blinde oder sehbehinderte Nutzer zu simulieren und zu testen.
  3. Usability-Tests: UserTesting
    Link des Anbieters: UserTesting
    Beschreibung: Plattform für Usability-Tests, die es ermöglicht, Feedback von echten Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu erhalten.
  4. Browser-Plugin: axe
    Link des Anbieters: axe
    Beschreibung: Ein praktisches Browser-Plugin, das in Echtzeit Barrierefreiheitsprobleme erkennt und Verbesserungsvorschläge bietet.
  5. Kontrastprüfer: Contrast Checker
    Link des Anbieters: Contrast Checker
    Beschreibung: Ein Tool zur Überprüfung des Farbkontrasts zwischen Text und Hintergrund, um sicherzustellen, dass es den WCAG-Anforderungen entspricht.

Wie erreicht man die Stufe A der WCAG?

Um die A-Konformität der WCAG zu erreichen, müssen alle 41 A-Kriterien erfüllt werden, die die grundlegende Barrierefreiheit einer Website sicherstellen. Dazu gehören beispielsweise Alternativtexte für Bilder, damit sie auch von Screenreadern erfasst werden können, die Bedienung der Website per Tastatur und verständliche Formulare. Diese Basisanforderungen sorgen dafür, dass wesentliche Inhalte und Funktionen für alle Nutzer zugänglich sind.

Im Nachfolgenden finden Sie eine vollständige Übersicht aller Kriterien, die zur Erreichung der A-Konformität notwendig sind. Unsere kostenlose WCAG-Checkliste mit allen Kriterien zur Erreichung der A-Konformität gibt es auch zum Download.

 

Barrierefreie Website Checkliste (WCAG-Checkliste)

In der nachfolgenden Checkliste sind alle WCAG-Kriterien aufgelistet, die für die Erreichung der A-Konformität notwendig sind. Die Kriterien sind dabei in die Kategorien 1. Wahrnehmbarkeit, 2. Bedienbarkeit, 3. Verständlichkeit und 4. Robustheit eingeteilt. Bei den Kriterien handelt es sich um dieselben Kriterien, die auch vom Gesetzgeber im Rahmen des BFSG von Unternehmen verlangt werden. 

 

WCAG-Checkliste | A-Konformität | 1 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

1. Wahrnehmbarkeit

Nummer Kriterium Fehler
1.1 Textalternativen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Steuerelemente und Eingaben (Button/Formulare oder Navigationen) müssen durch einen Namen gekennzeichnet sein.
Wenn ein Test auf der Seite eingebunden wurde (z.B. “Klicken Sie auf die Bilder, auf denen Menschen zu sehen sind.”) dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.

Für Nicht-Text-Inhalte die auf einer Seite eine “Sinneserfahrung” schaffen sollen, wird eine  Textalternative bereitgestellt.

(WCAG 2.1 Beispiel für „Nicht-Text-Inhalte die eine Sinneserfahrung schaffen“: Ein Flötenspiel im Hintergrund, das eine bestimmte Stimmung auslöst) 

Captchas, mit denen bestätigt wird, dass es sich um eine echte Person handelt, werden durch Alternativtexte beschrieben und eine Captcha-Alternative für verschiedene sensorische Wahrnehmungen wird eingesetzt.
Rein dekorative Inhalte werden so implementiert, dass sie von Screenreadern ignoriert werden können.
1.2 Zeitbasierte Medien.
1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte
Reine Audioinhalte bekommen eine Alternative für zeitbasierte Medien bereitgestellt, die äquivalente Informationen bietet
(z.B. Dokument, das korrekt aufeinanderfolgende Textbeschreibungen von zeitbasierten visuellen und auditiven Informationen beinhaltet).
Reine Videoinhalte (Videos ohne Ton o. ä.) bekommen eine Alternative für zeitbasierte Medien bereitgestellt die äquivalente Informationen bietet
(z.B. Dokument, das korrekt aufeinanderfolgende Textbeschreibungen von zeitbasierten visuellen und auditiven Informationen beinhaltet oder eine Audiospur).
1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
Für alle aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien(Videos mit Ton wie beispielsweise gesprochener Text) werden Untertitel bereitgestellt.
1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternativen (aufgezeichnet)
Medieninhalte, die sowohl Bild als auch Ton beinhalten (wie Videos), müssen eine Alternative bereitstellen, da einige Personen den Inhalt nur über Audio oder Text wahrnehmen können.
Diese kann entweder eine Audiodeskription oder ein Dokument sein, das Textbeschreibungen für die Informationen im Video-/ Audioinhalt bereitstellt.
1.3 Anpassbar
1.3.1 Info und Beziehungen
Beziehungen, Informationen und Struktur, die über die Darstellung vermittelt werden, können durch Software bestimmt werden oder stehen in Textform zur Verfügung
(d.h. die Website kann mit Hilfe eines Screenreaders ausgelesen und interpretiert werden).
1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge
Wenn die Reihenfolge, in der Inhalte präsentiert werden, sich auf deren Bedeutung auswirkt, kann die korrekte Leseabfolge durch Software (Screenreader) bestimmt werden.
1.3.3 Sensorische Eigenschaften
Anweisungen, die für das Verständnis und die Bedienung von Inhalt bereitgestellt werden, stützen sich nicht nur auf sensorische Eigenschaften von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Ton.
Statt „Klicken Sie auf den grünen Knopf“ solltest du schreiben: „Klicken Sie auf den Senden-Knopf“.
1.4 Unterscheidbar
1.4.1 Bedeutung von Farben
Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu unterscheiden.
1.4.2 Audio-Steuerelement
Wenn Audioinhalt auf einer Webseite automatisch abgespielt wird, gibt es einen Mechanismus, um die Wiedergabe zu pausieren oder zu beenden, oder es gibt einen Mechanismus, um die Lautstärke unabhängig von der allgemeinen Systemlautstärke zu regeln.

WCAG-Checkliste | A-Konformität | 2 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

2. Bedienbarkeit

Nummer Kriterium Fehler
2.1 Per Tastatur zugänglich
2.1.1 Tastatur
Alle Funktionen einer Webseite oder Anwendung müssen auch nur mit der Tastatur genutzt werden können, ohne dass der Benutzer schnell reagieren oder bestimmte Tasten in einem vorgegebenen Zeitrahmen drücken muss. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Funktion eine Art Eingabe erfordert, die von der Bewegung selbst abhängt (wie z.B. beim Zeichnen mit der Maus oder bei Spielen, die eine Bewegung der Maus verfolgen).
2.1.2 Keine Tastaturfallen
Wenn der Tastaturfokus durch eine Tastaturschnittstelle auf einen Bestandteil der Seite bewegt werden kann, dann kann der Fokus von diesem Bestandteil weg bewegt werden, indem man nur die Tastaturschnittstelle benutzt.
2.1.4 Zeichentastaturbefehle

Wenn eine Webseite oder Anwendung Tastenkombinationen verwendet, die nur aus Zeichen bestehen (z.B. Buchstaben oder Zahlen), muss eine der folgenden Möglichkeiten vorhanden sein:

Abschaltbar:
Erklärung: Es muss eine Option geben, den Befehl komplett abzuschalten, wenn der Benutzer dies möchte.

Neu belegbar:
Erklärung: Der Benutzer muss in der Lage sein, das Tastenkürzel neu zu belegen, sodass es eine oder mehrere nicht druckbare Tasten (wie Strg, Alt oder Shift) enthält.
Beispiel: Anstatt nur „X“ zu verwenden, könnte der Benutzer das Kürzel auf „Strg + X“ ändern.

Nur bei Fokus aktiv:
Erklärung: Das Tastaturkürzel darf nur dann aktiv sein, wenn das Element, für das es gilt, den Tastaturfokus hat.
Beispiel: Wenn ein Shortcut für eine spezielle Funktion aktiv ist, sollte er nur dann reagieren, wenn das entsprechende Eingabefeld oder Element gerade ausgewählt ist (fokussiert).

2.2 Ausreichende Zeit
2.2.1 Zeiteinteilung Anpassbar

Für jede zeitliche Begrenzung, die vom Inhalt festgelegt wird, gilt mindestens eines der Folgenden:

Abschalten
Der Benutzer kann die zeitliche Begrenzung abschalten, bevor er darauf trifft oder

Anpassen
Der Benutzer darf die zeitliche Begrenzung anpassen, bevor er darauf trifft und zwar so weitreichend, dass es sich um die mindestens zehnfache Zeit der Standardeinstellung handelt oder

Ausweiten
Der Benutzer wird gewarnt, bevor die Zeit abläuft und bekommt mindestens 20 Sekunden Zeit, um die zeitliche Begrenzung mit einer einfachen Handlung auszuweiten (z.B. „Drücken Sie die Leertaste“) und der Benutzer darf die zeitliche Begrenzung mindestens zehn mal ausweiten oder

Echtzeit-Ausnahme
Die zeitliche Begrenzung ist ein erforderlicher Bestandteil eines Echtzeit-Ereignisses (z.B. einer Auktion) und es gibt keine Alternative zur zeitlichen Begrenzung oder

Unentbehrliche Ausnahme
Die zeitliche Begrenzung ist unentbehrlich und eine Ausweitung dieser würde die Handlung ungültig machen oder

20 Stunden-Ausnahme
Die zeitliche Begrenzung beträgt mehr als 20 Stunden.

2.2.2 Pausieren beenden/ausblenden

Für sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen gelten alle folgenden Punkte:

bewegend, blinkend, scrollend
Für alle sich bewegenden, blinkenden oder scrollenden Informationen, die

(1) automatisch beginnen
(2) länger als 5 Sekunden dauern
(3) parallel zu anderen Inhalten dargestellt werden

gibt es einen Mechanismus für den Benutzer, um diese zu pausieren, zu beenden oder auszublenden.

Automatische Aktualisierung
Für alle sich automatisch aktualisierenden Informationen, die

(1) automatisch beginnen
(2) parallel mit anderen Inhalten dargestellt werden

gibt es einen Mechanismus, damit der Benutzer die Aktualisierung pausieren, beenden oder ausblenden oder die Häufigkeit der Aktualisierung kontrollieren kann, außer die automatische Aktualisierung ist Teil einer Handlung, bei der sie unentbehrlich ist.

2.3 Anfälle und physische Reaktionen
2.3.1 Grenzwert von dreimal Blitzen oder weniger
Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem beliebigen, eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt oder der Blitz ist unterhalb der allgemeinen Grenzwerte zu Blitzen und roten Blitzen.
2.4 Navigierbar
2.4.1 Blöcke umgehen
Es gibt einen Mechanismus, um Inhaltsblöcke (z.B. Menüs) zu umgehen, die auf verschiedenen Webseiten wiederholt werden. Mögliche Erfüllung des Kriteriums durch eine Navigationsfläche im Menü, durch die man direkt zum Inhalt springen kann.
2.4.2 Seite mit Titel versehen
Webseiten haben einen Titel, der Thema oder Zweck beschreibt.
2.4.3 Fokus Reihenfolge
Wenn eine Webseite der Reihe nach navigiert werden kann und die Reihenfolge der Navigation die Bedeutung oder Bedienung beeinflusst, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer Reihenfolge, der Bedeutung und Bedienbarkeit aufrechterhält
(Elemente werden durch Tastennavigation in einer logischen Reihenfolge fokussiert).
2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
Wenn eine Webseite der Reihe nach navigiert werden kann und die Reihenfolge der Navigation die Bedeutung oder Bedienung beeinflusst, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer Reihenfolge, der Bedeutung und Bedienbarkeit aufrechterhält
(Elemente werden durch Tastennavigation in einer logischen Reihenfolge fokussiert).
2.5 Eingabemodalitäten
2.5.1 Zeigergesten
Alle Funktionalitäten, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten zur Bedienung verwenden, können mit einem einzelnen Zeiger ohne pfadbasierte Geste bedient werden, es sei denn, eine Mehrpunkt- oder pfadbasierte Geste ist unentbehrlich
(Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten erfordern die Verwendung von mehreren Fingern oder das Zeichnen eines Pfades auf dem Bildschirm).
2.5.2 Zeigeraufhebung

Für eine Funktionalität, die mit einem einzelnen Zeiger bedient werden kann, ist mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

Kein Down-Event: Die Funktion wird erst beim Loslassen (Up-Event) abgeschlossen, nicht beim Drücken.

Abbrechen oder rückgängig machen: Während des Drückens kann die Aktion abgebrochen oder rückgängig gemacht werden, bevor sie abgeschlossen ist.

Rückgängig bei Up-Event: Das Loslassen macht die Auswirkungen des vorherigen Drückens rückgängig.

Unentbehrlich: Das Drücken ist unbedingt nötig, um die Funktion abzuschließen.

2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen

Bei Bestandteilen der Benutzerschnittstelle mit Beschriftungen

(wie Checkboxen, Dropdown-Menüs, Text-Input-Felder, Buttons etc.)

die Text oder Bilder eines Textes enthalten, enthält der Name (im (aria)-label) den Text, der visuell angezeigt wird.

2.5.4 Auslösen durch Bewegung

Funktionalitäten, die durch Bewegung von Geräten oder durch Bewegung von Benutzern bedient werden können,

(wie ein Gyroskop Sensor eines Smartphone oder durch Benutzer Bewegungen wie das Neigen des Geräts)

können auch durch Bestandteile der Benutzerschnittstelle bedient werden und die Reaktion auf die Bewegung kann deaktiviert werden, um ein versehentliches Auslösen zu verhindern.

Dabei gelten folgende Ausnahmen:

Unterstützte Schnittstelle: Die Bewegung wird verwendet, um Funktionen über eine Barrierefreiheit unterstützende Schnittstelle zu bedienen.

Die Bewegung ist unentbehrlich für die Funktion und die Aktivität würde dadurch ungültig werden.

WCAG-Checkliste | A-Konformität | 3 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

3. Bedienbarkeit

Nummer Kriterium Fehler
3.1 Lesbar
3.1.1 Sprache der Seite
Die voreingestellte menschliche Sprache jeder Webseite kann durch Software bestimmt werden.
3.2 Vorhersehbar
3.2.1 Bei Fokus
Wenn irgendein Bestandteil der Benutzerschnittstelle den Fokus erhält, dann löst dies nicht eine Änderung des Kontextes aus.
3.2.2 Bei Eingabe

Die Änderung der Einstellung irgendeines Bestandteils der Benutzerschnittstelle

(z.B. Dropdown-Menüs, Check-Boxen oder eines Schalters)

führt nicht automatisch zur Änderung des Kontextes, außer der Benutzer wurde vor Benutzung des Bestandteils auf das Verhalten hingewiesen

(Ausführliche Labels bei Bestandteilen der Benutzerschnittstelle können User auf das Verhalten von Elementen hinweisen. Alternativ können zusätzliche Buttons zum expliziten Bestätigen der Aktion eingebunden werden).

3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
3.3.1 Fehlererkennung

Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, dann wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird dem Benutzer in Textform beschrieben.

Beispiel: Nachdem der Benutzer auf „Absenden“ klickt, erscheint eine Meldung in der Nähe des Telefonnummer-Feldes: „Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer im Format (123) 456-7890 ein.”

3.3.2 Beschriftung (Labels) oder Anweisungen
Wenn der Inhalt eine Eingabe durch den Benutzer verlangt, werden Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen bereitgestellt.

WCAG-Checkliste | A-Konformität | 4 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

4. Robustheit

Nummer Kriterium Fehler
4.1 Kompatibel
4.1.1 Syntaxanalyse

Bei Inhalt, der durch die Benutzung von Auszeichnungssprache (wie HTML) implementiert wurde, haben Elemente:

komplette Start- und End-Tags
(Zum Beispiel sollte ein <p>-Tag mit </p> enden.)

werden Elemente entsprechend ihrer Spezifikationen verschachtelt
(Zum Beispiel sollte ein <ul>-Tag nur <li>-Tags enthalten)

enthalten Elemente keine doppelten Attribute
(Zum Beispiel sollte ein Tag wie <input type=“text“ type=“email“></code> nicht zweimal das Attribut type haben).

Alle IDs sind einzigartig, außer wenn die Spezifikationen diese Eigenschaften erlauben
(Zum Beispiel sollten keine zwei Elemente die gleiche id=“header“ haben).

4.1.2 Name, Rolle, Wert

Für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle (einschließlich Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten) können Name und Rolle durch Software bestimmt werden.

Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können (z. B. Benutzer aktiviert eine Checkbox oder bewegt einen Schieberegler), können durch Software festgelegt werden.

Änderungen an diesen Bestandteilen müssen an Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, gemeldet werden.

Wie erreicht man die Stufe AA der WCAG?

Um die in Deutschland vorausgesetzte AA-Konformität der WCAG zu erreichen, müssen neben den 41 A-Kriterien 21 zusätzliche AA-Kriterien erfüllt werden. Diese gehen über die grundlegenden Anforderungen hinaus und sorgen für eine verbesserte Zugänglichkeit. Zu den AA-Kriterien gehören unter anderem ein ausreichender Farbkontrast, damit Texte besser lesbar sind, die Bereitstellung von Untertiteln für Videos und klare Navigationsmechanismen, die Nutzern helfen, sich leichter auf der Website zurechtzufinden.

Im Nachfolgenden finden Sie eine vollständige Übersicht aller Kriterien, die zur Erreichung der AA-Konformität notwendig sind. Unsere kostenlose WCAG-Checkliste mit allen Kriterien zur Erreichung der AA-Konformität gibt es auch zum Download.

 

Barrierefreie Website Checkliste (WCAG-Checkliste)

In der nachfolgenden Checkliste sind alle WCAG-Kriterien aufgelistet, die für die Erreichung der AA-Konformität notwendig sind. Die Kriterien sind dabei in die Kategorien 1. Wahrnehmbarkeit, 2. Bedienbarkeit, 3. Verständlichkeit und 4. Robustheit eingeteilt. Bei den Kriterien handelt es sich um dieselben Kriterien, die auch vom Gesetzgeber im Rahmen des BFSG von Unternehmen verlangt werden. 

 

WCAG-Checkliste | AA-Konformität | 1 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

1. Wahrnehmbarkeit

Nummer Kriterium Fehler
1.2 Zeitbasierte Medien
1.2.4 Untertitel (Live)
Untertitel werden für alle Live-Audioinhalte in synchronisierten Medien (Videos mit Ton) bereitgestellt.
1.2.5 Audiodesmription
Eine Audiodeskription wird für alle aufgezeichneten Videoinhalte (in synchronisierten Medien) zur Verfügung gestellt.
1.3 Anpassbar
1.3.4 Bildschirmausrichtung
Die Betrachtung und Bedienung von Inhalten ist nicht auf eine einzige Bildschirmausrichtung wie z. B. Hoch- oder Querformat beschränkt, es sei denn, eine bestimmte Bildschirmausrichtung ist unentbehrlich.
1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks
Der Zweck jedes Eingabefeldes, das Informationen über den Benutzer erfasst, kann durch Software bestimmt werden.
1.4 Unterscheidbar
1.4.3 Kontrast
Die visuelle Darstellung von Text und Bildern hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 mit folgenden Ausnahmen:
Großer Text und Bilder von großem Text haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
Für Text oder Bilder eines Textes, die Teil eines inaktiven Bestandteils der Benutzerschnittstelle, rein dekorativ, für niemanden sichtbar oder Teil eines Bildes sind, welches signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält, gibt es keine Kontrastanforderung.
Text, der Teil eines Logos oder eines Markennamens ist, hat keine Kontrastanforderungen.
1.4.4 Textgröße ändern
Mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern eines Textes kann Text ohne assistierende Technik um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht.
1.4.5 Bilder eines Textes

Wenn die benutzten Techniken die visuelle Präsentation bewirken können, dann wird Text statt Bilder eines Textes dazu benutzt, Informationen zu vermitteln mit den folgenden Ausnahmen:

Anpassbar: Das Bild eines Textes kann visuell an die Anforderungen des Benutzers angepasst werden.

Unentbehrlich: Eine bestimmte Präsentation von Text ist für die vermittelten Informationen unentbehrlich

(Informationsinhalte sollen in Form von Texten und nicht (ausschließlich) in Form von Bildern dargestellt werden, da Texte für assistierende Technologien leichter verständlich sind).

1.4.10 Umfluss (Reflow)

Inhalte können ohne Informations- oder Funktionsverlust dargestellt werden, ohne dass dafür ein Scrollen in zwei Dimensionen erforderlich ist.

Vertikal scrollende Inhalte müssen für Geräte mit einer Breite, die 320 CSS-Pixeln entspricht, kompatibel sein.

Horizontal scrollende Inhalte müssen für Geräte mit einer Höhe, die 256 CSS-Pixeln entspricht, kompatibel sein.

Eine Ausnahme bilden Teile des Inhalts, deren Verwendung oder Bedeutung ein zweidimensionales Layout erfordern.

1.4.11 Nicht Text Kontrast

Ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben gilt für die visuelle Präsentation von:

Bestandteilen der Benutzerschnittstelle: Visuelle Informationen, die zur Identifizierung von Bestandteilen der Benutzerschnittstelle und Zuständen benötigt werden, außer bei inaktiven Bestandteilen oder wenn das Aussehen des Bestandteils durch den Benutzeragenten bestimmt und nicht vom Autor geändert wird.

Grafische Objekte: Teile von Grafiken, die zum Verständnis des Inhalts erforderlich sind, es sei denn, eine bestimmte Präsentation von Grafiken ist unentbehrlich für die zu vermittelnde Information.

1.4.12 Textabstand

Bei Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert werden, die die folgenden Stileigenschaften für Text unterstützen:

Zeilenhöhe (Zeilenabstand) auf mindestens das 1,5-Fache der Schriftgröße;
Abstand nach Absätzen auf mindestens das 2-Fache der Schriftgröße;
Buchstabenabstand (Laufweite) auf mindestens das 0,12-Fache der Schriftgröße;
Wortabstand auf mindestens das 0,16-Fache der Schriftgröße.

Ausnahme: Menschliche Sprachen und Schriften, die eine oder mehrere dieser Textstileigenschaften im geschriebenen Text nicht verwenden können dieses Erfolgskriterium erfüllen indem sie nur die Eigenschaften verwenden, die für diese Kombination von Sprache und Schrift existieren.

1.4.13 Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus

Wenn durch das Überfahren mit dem Zeiger oder durch Tastaturfokus zusätzlicher Inhalt sichtbar wird, der anschließend bei Entfernen des Zeigers oder des Tastaturfokus wieder ausgeblendet wird, muss folgendes zutreffen:

Verwerfbar: Es gibt einen Mechanismus, um den zusätzlichen Inhalt zu verwerfen, ohne den Zeiger oder den Tastaturfokus zu bewegen, es sei denn, der zusätzliche Inhalt kommuniziert einen Eingabefehler oder verdeckt oder ersetzt andere Inhalte nicht
(Der Benutzer sollte in der Lage sein, den zusätzlichen Inhalt manuell zu schließen, z.B. durch das Drücken der Escape-Taste oder durch eine klare Schaltfläche wie ein „Schließen“-Symbol).

Überfahrbar: Wenn zusätzlicher Inhalt durch Überfahren mit dem Zeiger ausgelöst werden kann, dann kann der Zeiger über den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass der zusätzliche Inhalt verschwindet.

Beständig: Der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis der Auslöser des „Hover“ oder „Focus“ entfernt wird, der Benutzer ihn verwirft oder die dazugehörige Information nicht mehr gültig ist.

Ausnahme: Die visuelle Darstellung des zusätzlichen Inhalts wird durch den Benutzeragenten gesteuert und

WCAG-Checkliste | AA-Konformität | 2 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

2. Bedienbarkeit

Nummer Kriterium Fehler
2.4 Navigierbar
2.4.5 Verschiedene Methoden
Auf einer Website gibt es mehrere Möglichkeiten, eine bestimmte Seite oder einen Inhalt zu finden, außer die Seite ist Teil eines Prozesses (z. B. ein Bestellvorgang oder ein Formularschritt)
z.B. Menü, auf Unterseiten, in der Sitemap etc.
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen
Labels und Überschriften  beschreiben ein Thema oder einen Zweck.
2.4.7 Fokus sichtbar
Jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist.

WCAG-Checkliste | AA-Konformität | 3 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

3. Verständlichkeit

Nummer Kriterium Fehler
3.1 Lesbar
3.1.1 Sprache der Seite
Die menschliche Sprache jedes Abschnitts oder jedes Satzes im Inhalt kann durch Software bestimmt werden, außer bei Eigennamen, technischen Fachbegriffen, Wörtern einer unklaren Sprache und Wörtern oder Wendungen, die Teil des Jargons des direkt umliegenden Textes geworden sind.
3.2 Vorhersehbar
3.2.3 Konsistente Navigation
Navigationsmechanismen, die auf mehreren Webseiten innerhalb eines Satzes von Webseiten wiederholt werden, treten jedes Mal wenn sie wiederholt werden, in der gleichen relativen Reihenfolge auf, außer eine Änderung wird durch den Benutzer ausgelöst.
3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
3.3.3 Fehlerempfehlung

Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird und Korrekturempfehlungen bekannt sind, dann werden diese Empfehlungen dem Benutzer bereitgestellt,

außer dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts gefährden.

3.3.4 Fehlervermeidung (rechtliche finanzielle Daten)

Für Webseiten, die eine für den Benutzer auftretende rechtliche Verpflichtung oder finanzielle Transaktion zur Folge haben, die benutzergesteuerte Daten in Datenspeicherungssystemen ändern oder löschen oder die Testantworten des Benutzers abschicken, gilt mindestens eines der Folgenden:

Reversibel: Versendete Daten sind reversibel geprüft.

Vom Benutzer eingegebene Daten: Werden auf Eingabefehler überprüft und der Benutzer erhält die Gelegenheit, diese zu korrigieren.

Bestätigt: Es gibt einen Mechanismus, um Informationen zu überprüfen, zu bestätigen und zu korrigieren, bevor sie endgültig abgesendet werden.

WCAG-Checkliste | AA-Konformität | 4 von 4

WCAG-Checkliste A-Konformität

4. Robustheit

Nummer Kriterium Fehler
4.1 Kompatibel
4.1.3 Statusmeldungen
In Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert sind, können Statusmeldungen mittels Rollen oder Eigenschaften durch Software bestimmt werden, so dass sie dem Benutzer von assistierenden Techniken präsentiert werden können, ohne Fokus zu erhalten.

Wie erreicht man die Stufe AAA der WCAG?

Um den WCAG AAA-Standard zu erfüllen, müssen alle WCAG-Kriterien, einschließlich der A-, AA- und AAA-Kriterien, müssen umgesetzt werden. Die höchste Stufe der WCAG-Konformität übersteigt die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und stellt sicher, dass wirklich jeder Nutzer uneingeschränkt auf alle Inhalte und Funktionen einer Website zugreifen kann. Die AAA-Kriterien umfassen unter anderem erweiterte Anforderungen an die Textverständlichkeit, die Bereitstellung von Gebärdensprachvideos und strenge Kontrastvorgaben.

Eine vollständige Übersicht aller AAA-Kriterien finden Sie direkt auf der offiziellen WCAG-Website.

 

Kontakt

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