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Barrierefreie Website

Wir entwickeln barrierefreie Websites, die die WCAG-Anforderungen erfüllen.

Ihr Partner für digitale Barrierefreiheit

Gilt die Gesetzesänderung für Ihre Website oder Ihren Shop?

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind vor allem Onlineshops und Dienstleistungen für Verbraucher. Ob und wie stark Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab: Ein reiner B2B-Shop fällt oft nicht unter die Pflicht, ein Shop mit Endkundengeschäft dagegen schon. Kontaktieren Sie uns und wir klären gemeinsam, was für Sie gilt.

Kontakt aufnehmen

Warum barrierefrei?

1 Digitale Angebote werden für alle Menschen zugänglich
2 Für viele Shops und Websites ist Barrierefreiheit rechtlich vorgeschrieben
3 Wer früh handelt, vermeidet Abmahnungen und Bußgelder
4 Barrierefreie Seiten schneiden auch in Suchmaschinen besser ab

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das viergrad Prüfsiegel

Hinter dem viergrad Prüfsiegel steht eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die wir gemeinsam mit Andreas Lingenfelser von LSH Rechtsanwälte in Pforzheim erstellen. Das Siegel zeigt Prüfstellen, dass Sie sich dem Thema bereits angenommen haben und an der Umsetzung arbeiten. Damit senken Sie das Risiko von Abmahnungen und Strafzahlungen.

Der Weg zu Ihrer BFSG-konformen Webseite

01

Analyse

Wir durchleuchten Ihre Website oder Ihren Shop vollständig und identifizieren Verstöße, die zu rechtlichen Problemen führen könnten. Die Ergebnisse halten wir in einem Prüfbericht fest.

02

Umsetzung

Wir beheben die identifizierten Verstöße gezielt. Kritische Fehler mit hohem Abmahnrisiko haben dabei höchste Priorität, damit Sie schnellstmöglich abgesichert sind.

03

Absicherung

Parallel erstellen wir gemeinsam mit LSH Rechtsanwälte Ihre Barrierefreiheitserklärung. Der Weg zur vollständig barrierefreien Seite ist oft lang, wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt.

Wann machen wir Ihre Seite barrierefrei?

Lassen Sie uns starten

Beschreiben Sie mir Ihr BFSG-Projekt. Ich melde mich persönlich bei Ihnen und wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Unsere FAQ

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote wie Websites und Apps so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen. Für Websites bedeutet das: klare Struktur, gute Navigierbarkeit und Optimierung für Screenreader und andere Hilfsmittel. Dazu gehören unter anderem Alt-Texte für Bilder, saubere Überschriftenstrukturen und Untertitel für Videos.

Öffentliche Stellen und private Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten. Dazu zählen insbesondere Onlineshops, Online-Terminbuchungen und vergleichbare digitale Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen in wenigen Schritten, ob Sie betroffen sind.

Bußgelder, Abmahnungen durch Nutzer und Interessenverbände sowie in Einzelfällen Schadensersatzforderungen. Besonders kritisch sind Verstöße mit Gesundheitsrisiko, etwa blinkende Inhalte, die bei Menschen mit photosensitiver Epilepsie Anfälle auslösen können.

Fehlende Alt-Texte, unzugängliche Formulare und schlechte Kontraste schränken die Bedienbarkeit ein. Gravierender sind Verstöße mit Gesundheitsrisiko, etwa gegen die Richtlinie zum Grenzwert von dreimaligem Blitzen.

Nein. Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro oder weniger als 10 Angestellten sind derzeit von den Regelungen befreit. Trotzdem gibt es gute Gründe, die eigene Website auch ohne Pflicht barrierefrei zu gestalten.

In Deutschland leben knapp 8 Millionen Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind. Barrierefreiheit erschließt diese Zielgruppe, zeigt Haltung und verbessert nebenbei die Suchmaschinenplatzierung, weil Ladezeit, Struktur und Navigation direkt in die Bewertung einfließen.

Das BFSG zielt hauptsächlich auf Angebote für Verbraucher ab. Reine B2B-Angebote sind grundsätzlich nicht direkt betroffen. Aber Vorsicht: Sobald Ihr Shop auch von Endkunden genutzt werden kann, greift die Pflicht in der Regel doch. Und unabhängig von der Pflicht bringt Barrierefreiheit auch B2B-Websites Vorteile, etwa bessere Platzierungen in Suchmaschinen und größere Reichweite.

Ihre Website muss die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erfüllen, die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit abdecken. Was das konkret für Ihre Seite bedeutet, klären wir in einer Analyse.

Drei Konformitätsstufen: A deckt grundlegende Anforderungen ab, AA ist der Standard für gesetzliche Vorgaben und beseitigt die meisten Barrieren, AAA ist die höchste Stufe für besonders hohe Ansprüche an Inklusion und wird in der Praxis selten vollständig erreicht.

Gemäß BFSG die Stufe AA. Sie stellt sicher, dass digitale Angebote für eine breite Nutzergruppe zugänglich sind, mit gut strukturierten Inhalten, klarer Navigation und Screenreader-Optimierung.