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DSGVO-Basics für Webseiten

Alles, was Sie als Webseitenbetreiber zur Datenschutz-Grundverordnung wissen müssen.

Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. In diesem Blogbeitrag wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Veränderungen verschaffen, gerade was konkrete Themen für Webseite und Co. angeht. An dieser Stelle aber ein wichtiger Hinweis: Wir von viergrad sind keine Juristen und haben nicht den Anspruch, Sie rechtlich zu beraten. Wir möchten Sie lediglich über die Änderungen im Datenschutz informieren.

DSGVO: Cookies und Cookie-Banner

Fast alle Webseiten, darunter vermutlich auch Ihre, verwenden sogenannte Cookies. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die auf dem Rechner des Nutzers gespeichert werden. Sie ermöglichen bestimmte Vorgänge, die für die Funktion der Seite nötig oder wünschenswert sind. Es gibt Cookies, um lediglich grundlegende Funktionen der Webseite zu garantieren oder auch Cookies, die später ein gezieltes Schalten von Werbung für bestimmte Besucher ermöglichen. Ab Inkrafttreten der DSGVO müssen Webseitenbesucher darüber informiert werden, dass auf der Webseite Cookies verwendet werden. In der DSGVO ist die „Cookie-Richtlinie“ aktuell noch sehr vage formuliert, deshalb kann oft noch keine eindeutige Aussage darüber getroffen werden, wie diese Richtlinie umzusetzen ist. Im Folgenden sind die zentralen Punkte zusammengefasst und die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung skizziert.
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Erste Variante: Der sichere Weg

Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Hinweis sollte beim ersten Aufruf der Seite (Cookie Warnung) eingeblendet werden.

Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich darlegen, um welche Daten es sich handelt, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten gegebenenfalls weitergegeben werden.

Der Nutzer muss diesen Text mit einem Klick bestätigen. Macht er dies nicht, gelangt er auch nicht auf die Webseite.

Bei dieser Variante besteht kein Risiko!

Zweite Variante: Der Mittelweg

Beispiel: goldkonzepte.de

Auf unserer Seite informieren wir lediglich über die Verwendung von Cookies. Wenn der Nutzer nicht widerspricht, gilt dies als Einverständnis. In einer erweiterten Variante kann auch über die die Weitergabe von Daten für Marketing-Zwecke informiert werden.

Bei dieser Variante besteht ein geringes Risiko.

Dritte Variante: Der riskantere Weg

Sie können auch abwarten, ob und wie Deutschland die Richtlinie in den nächsten Monaten noch umsetzt und solange darauf vertrauen, dass es hier erst einmal nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Das Risiko ist in diesem Fall als mittel bis hoch einzuschätzen.

DSGVO: Datenschutz, Impressum und SSL

Datenschutzerklärung & Datenschutzbeauftragter

Ab der Inkraftsetzung der DSGVO am 25. Mai 2018 ist eine Datenschutzerklärung Pflicht für jedes Unternehmen. Hierzu finden Sie im Internet verschiedene Muster, sowie z.T. kostenlose Services, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung helfen können.

Unternehmen, in denen mindestens zehn Beschäftigte Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sowie Unternehmen, in denen kritische Daten behandelt werden, müssen nun einen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Dieser muss bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Impressum

Es ist schon lange wichtig ein vollständiges Impressum zu haben. Dazu gehört nun auch die Nennung des Datenschutzbeauftragten, inklusive Kontaktmöglichkeiten sowie den Hinweis auf Verzicht zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung.

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SSL Zertifikat

Webseiten mit Formularen müssen nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung mit einem SSL Zertifikat verschlüsselt werden. Eine SSL-Verschlüsselung bietet Ihnen neben der rechtlichen Absicherung auch positive Effekte für die Auffindbarkeit Ihrer Seite in den Suchmaschinen und stellt auch für viele Nutzer ein Vertrauensmerkmal dar.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Hinweisen zur DSGVO weiterhelfen.

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