DSGVO-Basics für Webseiten
Alles, was Sie als Webseitenbetreiber zur Datenschutz-Grundverordnung wissen müssen.
DSGVO: Cookies und Cookie-Banner
Erste Variante: Der sichere Weg
Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Hinweis sollte beim ersten Aufruf der Seite (Cookie Warnung) eingeblendet werden.
Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich darlegen, um welche Daten es sich handelt, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten gegebenenfalls weitergegeben werden.
Der Nutzer muss diesen Text mit einem Klick bestätigen. Macht er dies nicht, gelangt er auch nicht auf die Webseite.
Bei dieser Variante besteht kein Risiko!
Zweite Variante: Der Mittelweg
Beispiel: goldkonzepte.de
Auf unserer Seite informieren wir lediglich über die Verwendung von Cookies. Wenn der Nutzer nicht widerspricht, gilt dies als Einverständnis. In einer erweiterten Variante kann auch über die die Weitergabe von Daten für Marketing-Zwecke informiert werden.
Bei dieser Variante besteht ein geringes Risiko.
Dritte Variante: Der riskantere Weg
Sie können auch abwarten, ob und wie Deutschland die Richtlinie in den nächsten Monaten noch umsetzt und solange darauf vertrauen, dass es hier erst einmal nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Das Risiko ist in diesem Fall als mittel bis hoch einzuschätzen.
DSGVO: Datenschutz, Impressum und SSL
Datenschutzerklärung & Datenschutzbeauftragter
Ab der Inkraftsetzung der DSGVO am 25. Mai 2018 ist eine Datenschutzerklärung Pflicht für jedes Unternehmen. Hierzu finden Sie im Internet verschiedene Muster, sowie z.T. kostenlose Services, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung helfen können.
Unternehmen, in denen mindestens zehn Beschäftigte Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sowie Unternehmen, in denen kritische Daten behandelt werden, müssen nun einen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Dieser muss bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Impressum
Es ist schon lange wichtig ein vollständiges Impressum zu haben. Dazu gehört nun auch die Nennung des Datenschutzbeauftragten, inklusive Kontaktmöglichkeiten sowie den Hinweis auf Verzicht zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung.
SSL Zertifikat
Webseiten mit Formularen müssen nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung mit einem SSL Zertifikat verschlüsselt werden. Eine SSL-Verschlüsselung bietet Ihnen neben der rechtlichen Absicherung auch positive Effekte für die Auffindbarkeit Ihrer Seite in den Suchmaschinen und stellt auch für viele Nutzer ein Vertrauensmerkmal dar.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Hinweisen zur DSGVO weiterhelfen.
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