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Barrierefreie Website

Gilt die neue Gesetzesänderung für Ihre Website?

Digitale Barrierefreiheit

Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote, wie Websites und mobile Anwendungen, bis spätestens zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Dabei verpflichtet das Gesetz bestimmte Unternehmen dazu, ihre Angebote entsprechend anzupassen, um die digitale Barrierefreiheit zu fördern.

Finden Sie heraus, ob Sie betroffen sind!

Warum barrierefrei?

Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein zentraler Aspekt eines erfolgreichen digitalen Auftritts.
  • $Zugänglichkeit für alle Nutzer
  • $Gesetzliche Verpflichtung
  • $Vermeidung von Strafen
  • $Verbesserte SEO-Performance

BFSG-Check

Erfahren Sie in nur wenigen Klicks, ob Sie vom BFSG betroffen sind!

Öffentliche Einrichtung

Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Behörde, eine öffentliche Einrichtung oder eine andere staatliche Organisation?

Wir machen Ihre Website barrierefrei!

Schreiben Sie uns eine Nachricht und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns. In diesem Gespräch klären wir gerne Ihre offenen Fragen zum BFSG und welche Regelungen sich für Websiten ändern. Im Anschluss geben wir Ihnen auf Basis Ihrer Website eine Einschätzung, welche Maßnahmen notwendig sind, um die BFSG-Kriterien zu erfüllen.

Der Weg zu Ihrer BFSG-konformen Webseite

01 - Analyse

Der Weg zu Ihrer BFSG-konformen Website beginnt damit, Ihre Website vollständig zu durchleuchten und mögliche Fehler zu identifizieren, die zu einem Gesetzesverstoß führen könnten. Unsere Ergebnisse halten wir für Sie in einem Prüfbericht fest.

02 - Umsetzung

Nachdem wir die Verstöße in unserem Fehlerbericht identifiziert haben, setzen wir die erforderlichen Maßnahmen gezielt um. Kritische Fehler und Verstöße, die potenziell zu hohen Strafen führen könnten, werden von uns mit höchster Priorität behoben, um Sie schnellstmöglich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

03 - Absicherung

Sobald wir mit der Arbeit an Ihrer Website beginnen, erstellen wir gemeinsam mit der Anwaltskanzlei LSH aus Pforzheim eine Barrierefreiheitserklärung. Diese zeigt den Behörden, dass Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website ernst nehmen. Der Weg zur perfekt barrierefreien Seite ist oft lang – wir begleiten Sie dabei gerne und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Siegel für Barrierefreiheit

Hinter dem viergrad Prüfsiegel steckt eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Diese erstellen wir gemeinsam mit Andreas Lingenfelser von LSH Rechtsanwälte in Pforzheim.

Unser Prüfsiegel zeigt, dass Sie sich dem Thema Barrierefreiheit im Netz bereits angenommen haben. Zuständige Prüfstellen können dadurch leicht identifizieren, dass Sie bereits an der Umsetzung des Gesetzes arbeiten, wodurch Sie Abmahnungen und Strafzahlungen vermeiden können.

Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?

Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes für Website gerecht zu werden, müssen Unternehmen in Deutschland mindestens den AA-Standard der WCAG 2.0 erfüllen.

Um die gesetzlich verpflichtende AA-Konformität einer Website zu erreichen, müssen Websitenbetreiber alle Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines konsequent umsetzen und existierende Fehler bis spätestens Juni 2025 beheben.

Warum viergrad?

  • $Über 10 Jahre Erfahrung als Digitalagentur
  • $Erfahrungen bei der Umsetzung barrierefreier Projekte
  • $Rechtssichere Prüfung nach WCAG-Standards
  • $Kostenloses Beratungsgespräch

 Unsere barrierefreien Projekte

Fuel Your Energy

Barriefreies Webdesign für Persönlichkeitsentwicklung.

Stadt. Land. Enz.

Touristische Website für Pforzheim
und den Enzkreis.

Bald auch
Ihr Projekt?

Kontakt

Ist Ihre Webseite schon barrierefrei?

Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer digitalen Barrierefreiheit und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch von unseren Experten beraten.

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